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Kindersicherheit

Stuttgart, 12.02.2015

Seit dem 1. September 2014 gilt die neue EU Norm EN 13120 zum Schutz vor Strangulierung durch Zugschnüre oder Kettenbedienungen bei innenliegenden Sicht- und Sonnenschutzsystemen.

Eltern können ihre Augen nicht immer überall haben, deshalb ist es wichtig besondere Sicherheitsvorkehrungen im Haushalt zu treffen. Dass das Kind sich beim Spielen in Schnüren, Ketten oder Gurten verheddert, welche vom Fenster auf Kindshöhe herunterhängen ist nicht unwahrscheinlich.

Die Gefahr einer Strangulierung soll je nach System durch eine Bedienschlaufe mit Abreißsystem oder mit Fixierpunkten an der Wand gebannt werden. Darüber hinaus gibt es auch schnur- und schlaufenlose Produkte (z.B. verspannt, motorisiert), die heute schon die Anforderung der DIN  erfüllen.

Alle Firmen, die solche Produkte vertreiben sind verpflichtet ihre Mitarbeiter entsprechend zu schulen. Der Endverbraucher muss über die neue Verordnung in einem Beratungsgespräch informiert werden. Unsere Mitarbeiter sind mit den Details der neuen Verordnung vertraut und stehen Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung. (dl/db)